Wir bemühen uns, die Informationen auf dieser Unterseite aktuell zu halten. Dennoch übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit der untenstehenden Informationen. Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an zuständigen Ministerien und Institutionen; Links zu den entsprechenden Websites finden Sie unten. Letztes Update: September 2018.
Angelerlaubnis
Wenn Sie zwischen 16 und 65 Jahre alt sind, benötigen Sie eine Angelerlaubnis – sowohl für das Angeln in Süß- als auch in Salzgewässern. Es gibt drei Arten von Fangerlaubnissen: für gepachtete, nicht verpachtete und für zugelassene Gewässer. Mit einer Angelerlaubnis für nicht verpachtete Gewässer können Sie auf dem Meer, im Kurischen Haff, in den meisten Flüssen (außer Memeldelta und Merkys) und auf den meisten Seen und Teichen Litauens angeln. Eine Erlaubnis für gepachtete Gewässer ist für einige Bereiche der Seen und Teiche sowie für das Gebiet rund um den Nemunas-Delta-Regionalpark und den Fluss Merkys erforderlich. In den meisten Fällen können Sie eine Angelerlaubnis an allen “Perlas”-Terminals kaufen, die es in vielen der größeren Geschäfte und Supermärkte gibt. Ebenso ist sie im “Tiketa”-Ticketbüro sowie auf deren Webseite erhältlich. Darüber hinaus können Sie die Angelerlaubnis auch online über die “ALIS”-Website des Umweltgenehmigungsinformationssystems oder direkt von Anglervereinen bzw. deren Partnern erwerben.
Es sind mehrere Optionen für eine Angelerlaubnis erhältlich: Jahreskarte für 14 €, Monatskarte für 5 € und 2-Tageskarte für 1,40 €. Für das Angeln in zugelassenen Gewässern ist die Angelerlaubnis ab 2,50 € für eine Tageskarte erhältlich.
Für ein besseres Verständnis darüber, welche Art von Erlaubnis in den Gewässern erforderlich ist, besuchen Sie die Webseite von “ALIS” oder die des Umweltministeriums.
Alle Einnahmen aus dem Verkauf der Angelkarten werden für den Erhalt der Fischbestände und für Besatzmaßnahmen verwendet.

Fangquoten
Wenn Sie auf dem Meer von der Küste oder vom Boot aus angeln, müssen Sie daran denken, dass Sie nur 1 Lachs oder 1 Meerforelle, 1 Weißfisch, 5 Steinbutte und 5 Zander mitnehmen dürfen. Für Fischarten, deren Mindestlänge nicht beschränkt ist, beträgt das Gesamtgewicht 15 kg. In Süßgewässern können Sie mitnehmen: 1 Lachs oder Meerforelle (nur bei Erwerb der Angelerlaubnis; siehe hier für Gesetze zum eingeschränkten Angeln), 1 Europäischen Wels, 2 Rapfen, 2 Barben, 3 Hechte, 3 Zander, 3 Aale, 3 Europäische Äschen, 3 Bachforellen, 5 Quappen, 5 Alande, 5 Döbel. Der gesamte Fang darf nicht mehr als 5 Einheiten dieser Fischarten beinhalten. Wenn Fischarten nicht durch eine Fangbegrenzung beschränkt sind, können Sie 7 kg im Kurischen Haff und 5 kg in allen Süßgewässern entnehmen (außer in Gewässern, für die eine Fischereigenehmigung erforderlich ist). Beim Angeln auf Stint im Kurischen Haff ist die Fangmenge unbegrenzt.
Schutzgebiete
Einige Teile des Kurischen Haffs und der Memel gehören zum “Nemunas-Delta-Regionalpark”, in dem sich einige Flussarme und flache Buchten unter Schutz befinden und deshalb als Schutzgebiete ausgewiesen sind. Diese Gebiete dienen Jungfischen als Laich- und Futterplätze und dürfen daher nicht beangelt werden. Während der Laichwanderung von Lachs und Meerforelle im Herbst ist für einige Flussabschnitte eine Lizenz für jede Art von Angeln erforderlich; das Angeln in anderen Flüssen oder deren Mündungen ist verboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Litauischen Umweltministeriums oder in den Anlagen der Gesetze zum Binnenangeln. Solche Verordnungen reduzieren den Angeldruck für wandernde Fische und gewährleisten ein erfolgreiches Ablaichen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Meerforelle freien Zugang zu ihren Laichgebieten hat. Für die meisten größeren Flüsse gelten diese Schutzgebiete ganzjährig in einem Umkreis von 500 Metern von der Mündung des Flusses.
Schonzeiten
Bevor Sie einen Angelausflug planen, sollten Sie sich über die geltenden Schonzeiten informieren. Die meisten Fischarten können das ganze Jahr über gefangen werden, jedoch gibt es einige Fischarten, die aufgrund von zu hohem Fischereidruck, unbefriedigenden Bestandsgrößen oder einer hohen Empfindlichkeit während der Laichzeit geschützt werden müssen, um eine erfolgreiche Laichablage oder eine Wanderung zu den Laichplätzen zu gewährleisten.
Süßwasser:
- Meerforelle und Atlantischer Lachs: 15. – 31. Oktober
- Hecht: 1. Februar – 20. April
- Zander: 1. März – 20. Mai
- Rapfen: 1 April – 15 May
- Europäische Äsche: 1. März – 15. Mai
- Bachforelle: 1. Oktober – 31. Dezember
- Große Maräne: 1. Oktober – 31. Dezember
- Quappe: 15. Dezember – 15. Januar
- Zährte: 15. Mai – 15. June
- Europäischer Wels: 1. November – 1. April
- Edelkrebs und Europäischer Sumpfkrebs: 15. Oktober – 15. Juli
- Brachse (nur im “Nemunas-Delta-Regionalpark”): 20 April – 20 Mai
Salzwasser:
Auf der Webseite des litauischen Umweltministeriums können Sie die vollständige Liste zu den Schonzeiten einsehen.

Mindestmaße
Wenn Sie einen Fisch mit nach Hause nehmen möchten, sollten Sie bedenken, dass der Fisch dem geltenden Mindestmaß entsprechen muss. Nicht für alle Fische gilt ein Mindestmaß, jedoch für die beliebtesten Zielfischarten. Hier sehen Sie die Mindestmaße für die häufigsten Fischarten in Litauen, eine vollständige Liste finden Sie auf der Webseite des Umweltministeriums der Republik Litauen.
- Atlantischer Lachs (Salmo salar) 65 cm (60 cm in der Ostsee);
- Meerforelle (Salmo trutta trutta) 65 cm (60 cm in der Ostsee);
- Hecht (Esox lucius) 45 cm;
- Zander (Sander lucioperca) 45 cm;
- Europäischer Wels (Silurus glanis) 75 cm;
- Rapfen (Aspius aspius) 55 cm;
- Quappe (Lota lota) 45 cm